Regeln an den Gewässern des ASV für Vereinsmitglieder/innen

Bitte überprüfe die Aktualität deines Fischereischeines. Erlaubnisscheine gelten nur zusammen mit einem gültigen Fischereischein. 

Solmsbach:
Auf der Kunstköderstrecke ist nur das Spinn- und Fliegenfischen im klassischen Sinn mit Einzelhaken ohne Widerhaken erlaubt. Hierzu zählenauch Jigs und Gummifische. Forellenteig und die üblicherweise an kommerziellen Forellenteiche verwendeten Köder sind verboten. Jugendliche dürfen hier nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes fischen. Der übrige Abschnitt ist der Lahn gleichgestellt.

Bootsangeln
Das Fischen vom verankerten und treibenden Boot sowie die Nutzung eines BellyBoot und eines Echolots ist für Mitglieder erlaubt.(Boot nur mit gültiger Kennung). Bitte nimm Rücksicht auf Uferangler, Kanufahrer, Ruderer und andere Wassersportteilnehmer. Das Schleppfischen ist untersagt. Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei Streitigkeiten und Beschwerden, die Erlaubnis wieder auf das verankerte Boot zu beschränken.

Setzkescher
Der Einsatz eines Setzkeschers ist nach der Hessischen Fischereiverordnung offiziell verboten, da die Lahn eine Bundeswasserstraße ist.

Gemeinsam befischte Strecke mit dem FSV Oberlahn (Eisenbahnbrücke Stockhausen bis Einlauf Ulmbach):
Es gelten die Bestimmungen des ASV Wetzlar

Schleusen Oberbiel/Albshausen und Altenberg
Das Angeln in den Schleusenkammern sowie 10m vor den Schleusentoren ist untersagt. Dies dient dem Schutz der ziehenden Weißfische wie Rotaugen usw. Die Anweisungen des Schleusenpersonals sind unbedingt zu befolgen.

Wasserskistrecke
In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. ab 10 Uhr bis Sonnenuntergang ist das Angeln 30m vor und nach den Wendemarken (Blaue Schilder mit Wasserskiläufer) auf beiden Ufern und vom Boot aus untersagt, sofern die Mitglieder der Wasserskiclubs aktiv fahren.

Der ganze Bereich dazwischen ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Niederbiel Teichanlage
In den Teichen gefangene Zander und Giebel müssen egal in welcher Größe schonend zurückgesetzt werden. Angelsaison ist ganzjährig. Es ist eine Fangstatistik zu führen. Entnahmen sind unverzüglich einzutragen. Ein gesperrter Teich ist durch eine rote Boje gekennzeichnet. Angeltage sind Mittwoch, Samstag, Sonntag und Feiertage. Das Anangeln am 1. Mai gibt es nicht mehr.

Jugend
Die Aufnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche wurden vereinfacht. Weitere Informationen bei den Jugendwarten Sascha Abramow.

Die Jugendlichen dürfen auch an den Niederbieler Teichen angeln, sowie in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes auch an der Kunstköderstrecke am Solmsbach.

Anträge für die Jahreshauptversammlung
Anträge von Mitgliedern bitte dem Vorstand bis 31.12. zukommen lassen. Danach eingehende Anträge können gemäß Satzung leider nicht mehr berücksichtigt werden.